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Mit dem Autoführerschein 125er fahren. Fakten zur „Schlüsselzahl B196“
WAS SIND DIE VORAUSSETZUNGEN UM MIT AUTOFÜHRERSCHEIN 125ER ZU FAHREN?
▪ Mindestalter 25 Jahre
▪ 5 Jahre Besitz der Klasse B (bzw. Klasse 3)
▪ Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern Klasse A1 (125ccm/11kW)
WAS UMFASST DIE FAHRERSCHULUNG?
▪ Die Ausbildung umfasst 9 x 90 min (Doppelstunde)
▪ Aufgeteilt auf 4 x 90 min. theoretische Ausbildung und 5 x 9 0min praktische Ausbildung
▪ Anschließend muss die erfolgreiche Teilnahme (Bescheinigung) eingetragen werden.
AB WANN KANN DIESE FAHRERSCHULUNG / EINTRAGUNG GEMACHT WERDEN?
▪ Die Fahrerschulung ist seit dem 30.12.2019 möglich (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt)
▪ Gefahren werden darf nach Eintragung in den Führerschein (Schlüsselzahl B196)
B196 IST NICHT GLEICHZUSETZEN MIT FÜHRERSCHEIN KLASSE A1
▪ Die Schlüsselzahl B196 ist keine eigenständige Fahrerlaubnisklasse, sie befähigt aber Klasse A1 Fahrzeuge zu fahren.
▪ Es greift demnach auch nicht die Aufstiegsmöglichkeit in die Klasse A2 oder A. Hier ist eine normale komplette Führerscheinausbildung (Theorie / Praxis / Prüfung) nötig.
Öffnungszeiten vor Ort
Montag | 09:00 - 18:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 18:00 Uhr |
Samstag | 09:00 - 13:00 Uhr |
Sonntag | Geschlossen |
Außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten kein Verkauf, keine Beratung keine Probefahrten. |
Kontakt
Scholly's Motorrad GmbH Verdener Landstr. 6 31623 Drakenburg bei Nienburg Deutschland |
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Telefon | 0049 (0)5024/981516 |
Telefax | 05024/981517 |
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